Verein des Hygiene-Instituts des Ruhrgebiets e.V.
   Förderrichtlinien
Antrag auf Förderung:

Förderrichtlinien


Gültig seit dem 16.09.2015

Die Projektförderung des Vereins des Hygiene-Instituts des Ruhrgebiets e.V. richtet sich an wissenschaftliche Einrichtungen und Organisationen.

Das geplante Vorhaben muss sachlich und zeitlich begrenzt sein und in dem Antragszeitraum durchgeführt werden können.

Der Antragsteller muss einen Eigenanteil leisten.

Der Verein fördert nur wissenschaftliche Vorhaben im Rahmen seiner satzungsgemäß definierten Bereiche und Schwerpunkte.

Thematisch ist eine Antragstellung satzungsgemäß in folgenden Förderbereichen möglich:

  • öffentliches Gesundheitswesen
  • Wissenschaft und Forschung auf den Gebieten der

  • Umwelthygiene
  • Umwelttoxikologie
  • Labormedizin
  • Pathologie
Regionale Projekte werden bei gleicher Qualität bevorzugt.

Antragstellung

Grundlegende Informationen und Voraussetzungen

Anträge können grundsätzlich nur von einer wissenschaftlichen Einrichtung / Forschungseinrichtung gestellt werden oder von einer Einrichtung, die Wissenschaft und Forschung fördert.

Anträge können von einer oder mehreren Antragstellern an den Verein gerichtet werden.
  • Vorgesehene Projektmitarbeiter können nicht als Antragsteller fungieren.
  • Nachwuchswissenschaftler können im Rahmen eines Projekts eine Stelle beantragen, allerdings nicht als alleiniger Antragsteller fungieren.
Das geplante Vorhaben umfasst einen Bearbeitungszeitraum von max. 2 Jahren. Ein Verlängerungsantrag von max. 2x weiteren 12 Monaten kann eingereicht werden, wenn ein entsprechender Projektfortschritt nachgewiesen wird.

Die Antragsteller müssen an den für das Projekt geplanten Forschungsarbeiten aktiv beteiligt sein. Es ist wünschenswert, wenn der Antragsteller den Projektleiter stellt; dieses ist nicht zwingend. Forschungsanfragen, die ausschließlich der Anfertigung einer Bachelor-/ Master oder Doktorarbeit dienen sollen, werden vom Verein nicht unterstützt.

Der Verein nimmt zur Entlastung ihrer Fachgutachter grundsätzlich keine Anträge in parallele Bearbeitung zu anderen Förderinstitutionen. Ein von einer anderen Förderinstitution abgelehnter Antrag kann mit entsprechenden Erläuterungen beim Verein eingereicht werden. Der Ablehnungsbescheid ist beizufügen.

Antragsformalien

Zur Bearbeitung eines Antrages benötigt der Verein die folgenden Angaben und Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (im Original unterschrieben)
  • ausführliche Projektskizze: Fragestellung, Stand der Forschung, eigene Vorarbeiten, Ziele / Thesen und Methoden, geplantes Vorgehen mit Zeit- und Arbeitsplan, vorgesehene Mitarbeiter (ca. 5 Seiten)
  • fachlicher Lebenslauf und Publikationsverzeichnis des Projektleiters
  • Kostenplan auf Selbstkostenbasis aufgeteilt nach:

  • Personalkosten
  • ggf. Mittel für wissenschaftliche oder studentische Hilfskräfte
  • einmalige Kosten (Spezialliteratur, Lizenzen, kleinere Geräte u. ä.)
  • laufende Kosten, insbesondere Verbrauchsmaterial (pro Jahr)
  • Sonstiges (z.B. Aufträge an Dritte, Werkverträge)
  • Reisekosten (max. 5% der Gesamtsumme)
  • Angaben zum finanziellen Eigenanteil (in % und in EUR)
  • Angabe der insgesamt beantragten Mittel (tabellarische Zusammenfassung, die nach Kostenarten/-positionen und Jahren gegliedert ist.)
Die vollständigen Antragsunterlagen sind in einfacher Ausfertigung mit Originalunterschrift (nicht geheftet oder gebunden) postalisch zu übermitteln. Zusätzlich ist der Antrag einschließlich der Anlagen per E-Mail (verein@vzbdv.de) in einem üblichen Dateiformat (z.B. als PDF-Dokument) und mit einer dem Papierausdruck übereinstimmenden Version zu übermitteln.

Nicht förderungsfähige Kosten

Die folgenden Kosten sind von einer Förderung durch den Verein ausgenommen:
  • Mittel für Baumaßnahmen
  • Mittel für die Anschaffung von Büro- / Laborausstattungen und Geräten, die üblicherweise zur Grundausstattung von wissenschaftlichen Einrichtungen gehören
  • Gewinne
Einreichungsfristen

Projektanträge können jederzeit vorgelegt werden.


Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung

Antragsprüfung

Die Prüfung der Anträge erfolgt durch den wissenschaftlichen Beirat des Vereins des Hygiene-Instituts des Ruhrgebiets e.V.. Nach Prüfung spricht der Beirat eine entsprechende Empfehlung an den Vorstand des Vereins aus. Der Vorstand des Vereins entscheidet über die Bewilligung der Anträge. Vor der Bewilligung darf mit der Durchführung des Antrages nicht begonnen werden.

Bewilligungsbedingungen

Im Bewilligungsbescheid werden dem Antragsteller die Bedingungen mitgeteilt, die mit der Bewilligung verbunden sind. Durch die Annahme der bewilligten Mittel verpflichtet sich der Antragsteller, diese Bedingungen einzuhalten.

Mittelabruf und Mittelverwendung

Die Mittel sind durch die zuständige Einrichtung / Forschungseinrichtung zu verwalten und werden auf Einreichen des im Original unterschriebenen Anforderungsformulars (Angabe von Projektnummer, Kontoinhaber, Bankverbindung sowie internem Buchungszeichen) in vierteljährlichen Tranchen ausgezahlt. Dieses Schreiben kann dem Verein auch als PDF-Anhang in einer E-Mail (verein@vzbdv.de) zugesandt werden.

Umwidmungen von Mitteln sowie der Einsatz von Projektmitteln für im Antrag nicht genannte Kostenarten bedürfen im Vorfeld der Genehmigung durch den Geschäftsführer des Vereins.

Berichtspflicht

Zur Dokumentation des Projektfortschritts ist dem Verein nach einem Jahr ein Zwischenbericht vorzulegen. Nach Beendigung der Förderung ist dem Verein unverzüglich ein Nachweis über die Verwendung der bereitgestellten Mittel zusammen mit einem Abschlussbericht (ca. 4 - 5 Seiten) – jeweils im Original unterschrieben – vorzulegen. Eingesparte Mittel sind grundsätzlich sofort zurück zu überweisen. Sollte sich nach Prüfung des Verwendungsnachweises eine Überzahlung ergeben, so ist diese unmittelbar nach Aufforderung durch den Verein zurückzugeben.

Die mit dem Verwendungsnachweis erstellte Abrechnung muss durch prüfungsfähige Unterlagen belegt sein. Diese sollten, wie allgemein üblich, aufbewahrt, jedoch nicht ohne besondere Aufforderung an den Verein übersandt werden.

Der Verein erwartet, dass die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit durch Publikationen der Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht werden – er erbittet je zwei Sonderdrucke bzw. Belegexemplare. Jede Publikation muss einen Hinweis auf die Förderung durch den Verein des Hygiene-Instituts des Ruhrgebiets e.V. enthalten. Zu diesem Zweck kann das Logo des Vereins auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. Der Verein übernimmt jedoch mit der Bewilligung der Projektmittel keine Verpflichtung, Mittel für Vorbereitung und Drucklegung von Publikationen bereitzustellen. Es bleibt dem Bewilligungsempfänger überlassen, im Bedarfsfall einen Antrag auf eine Druckbeihilfe zu stellen.

Verlängerungsantrag

Nach Ablauf von maximal zwei Jahren kann ein Verlängerungsantrag für ein bereits vom Verein gefördertes Projekt gestellt werden. Die Laufzeit des Verlängerungsantrages darf max. 2x ein Jahr betragen.

Hierzu sollten die Hinweise für die Antragstellung von Projektanträgen beachtet werden. Insbesondere sollte im Verlängerungsantrag darauf eingegangen werden
  • welche Arbeitsschritte und Ergebnisse bisher erzielt worden sind,
  • welche Arbeiten für das Verlängerungsjahr geplant sind.
Dies ist in einem Zwischenbericht darzulegen.

Des Weiteren ist eine aktualisierte Projektskizze, sowie ein Zeit- und Kostenplan für den beantragten Verlängerungszeitraum beizufügen.

Der Verein des Hygiene-Instituts des Ruhrgebiets e.V. behält sich vor, die Förderrichtlinien entsprechend den Erfahrungen seiner Fördertätigkeit anzupassen.

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